
Duinpark Boulevard4374 MA ZoutelandeKustlicht
€ 425,000 k.k.
Bouw hier uw droomvilla op een unieke locatie op een kavel van 900m²
Description
It's German translation below
ANGEBOTSPREIS EXKLUSIVE 21% MEHRWERTSTEUER
DUINPARK BOULEVARD OHNE HAUSNUMMER, ZOUTELANDE
Großzügiges Baugrundstück von ca. 900 m² für ein freistehendes Ferienhaus in Toplage an der Küste Zeelands
An einem der beliebtesten Standorte Zeelands bieten wir dieses großzügige Baugrundstück von ca. 900 m² zum Verkauf an. Das Grundstück liegt am Duinpark Boulevard, beim exklusiven Duinpark Het Kustlicht in Zoutelande, und bildet den städtebaulichen Abschluss des bestehenden Ferienparks.
Eine besondere Gelegenheit für alle, die in Ferienimmobilien an der Küste Zeelands investieren möchten. Die Dünen, der Strand und das Meer befinden sich in kurzer Entfernung, während auch der gemütliche Ortskern von Zoutelande mit Geschäften, Gastronomie und Einrichtungen gut erreichbar ist.
DAS BAUGRUNDSTÜCK
Auf Grundlage des geltenden Plans darf auf dem Grundstück maximal ein freistehendes Ferienhaus errichtet werden.
Die wichtigsten Bauvorschriften sind:
• maximal ein freistehendes Ferienhaus;
• maximale Traufhöhe: 3,5 Meter;
• maximale Bauhöhe: 7,5 Meter.
Der endgültige Bauplan muss dem geltenden Umgebungsplan/Bebauungsplan und den übrigen anwendbaren Vorschriften entsprechen. Darüber hinaus gelten für das Grundstück unter anderem die Doppelbestimmungen „Waterstaat – Waterkering“ und „Waarde – Archeologie 3“. Abhängig von den beabsichtigten Arbeiten können hierfür zusätzliche Untersuchungen, Auflagen und/oder Genehmigungen erforderlich sein.
LAGE
Zoutelande gehört zu den bekanntesten Badeorten Zeelands und ist wegen seiner breiten Strände, seiner südlichen Lage und seines gemütlichen Ortskerns beliebt. Zusammen mit den Stränden von Dishoek und Westkapelle wird dieses Küstengebiet auch als die Zeeländische Riviera bezeichnet.
Das Baugrundstück liegt etwas außerhalb des Ortes am Duinpark Boulevard, zwischen der Westkapelseweg und dem Duinpark Het Kustlicht. Eine ruhige und grüne Lage, nur eine kurze Entfernung von Dünen, Strand und Meer entfernt.
Auch Middelburg, Vlissingen und Domburg sind von Zoutelande aus gut erreichbar.
ZENTRALE GEWERBLICHE BEWIRTSCHAFTUNG
Das zukünftige Ferienhaus ist für Ferienaufenthalte mit zentraler gewerblicher Bewirtschaftung bestimmt. Dies bedeutet, dass das Haus über den dafür bestimmten zentralen Betreiber an wechselnde Feriengäste vermietet wird.
Eine dauerhafte Bewohnung ist nicht gestattet.
Für die zentrale Vermietung und Bewirtschaftung muss der Käufer, soweit dies aufgrund der geltenden Vorschriften erforderlich ist, einen Vermietungs- und/oder Bewirtschaftungsvertrag mit der Duinpark Het Kustlicht Verhuur & Exploitatie Maatschappij B.V., handelnd unter dem Namen Kustlicht Zeeland Vakanties, beziehungsweise deren Rechtsnachfolger oder einem anderen gemäß den geltenden Vorschriften bestimmten zentralen Betreiber abschließen.
Die eigene Nutzung zu Ferienzwecken durch den Eigentümer ist innerhalb der Grenzen der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der mit dem zentralen Betreiber geltenden Vermietungs- und Bewirtschaftungsbedingungen gestattet. Hierbei handelt es sich um eine vertragliche Regelung aus dem derzeit verfügbaren Vermietungsvertrag und nicht um ein vom Verkäufer garantiertes öffentlich-rechtliches Recht. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bewirtschaftung geltenden Vorschriften und Bedingungen.
VERMIETUNGSBEDINGUNGEN
In den derzeit verfügbaren Vermietungsbedingungen sind unter anderem Vereinbarungen über die Bereitstellung zur Vermietung, Exklusivität, Eigennutzung, Einrichtung und Inventar, Instandhaltung, Reinigung, Mietpreise, Provisionen und sonstige Kosten enthalten.
Gemäß den derzeit verfügbaren Bedingungen beträgt die standardmäßige Vermietungsprovision 20 % der Bruttomietsumme, zuzüglich der auf die Provision anwendbaren Mehrwertsteuer.
Die kommerziellen und betrieblichen Bedingungen können sich in Zukunft ändern. Der Verkäufer übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass Mietpreise, Provisionen, Kosten, Bedingungen für die Eigennutzung oder sonstige Bewirtschaftungsbedingungen unverändert bleiben.
Dem Käufer wird empfohlen, vor dem Kauf die aktuellen Vermietungs- und Bewirtschaftungsbedingungen direkt beim zentralen Betreiber anzufordern und zu prüfen.
PARK-, VERWALTUNGS- UND SERVICEKOSTEN
Im Zusammenhang mit der Nutzung der Parkeinrichtungen und/oder der zentralen Bewirtschaftung können regelmäßige Park-, Verwaltungs-, Service- und/oder Infrastrukturkosten anfallen.
Nach den derzeit verfügbaren Informationen betragen bestimmte Park-/Servicekosten für 2026 ca. € 400,- exklusive Mehrwertsteuer. Der Käufer muss vor dem Kauf den aktuellen Betrag, die rechtliche Grundlage und die Art der jährlichen Festsetzung beim betreffenden Verwalter und/oder bei der Parkorganisation überprüfen. Aus dem genannten Betrag können keine Rechte für zukünftige Jahre abgeleitet werden.
QUALITÄT UND EINRICHTUNG
Für das zukünftige Ferienhaus gelten seitens der zentralen Bewirtschaftung bestimmte Qualitäts-, Innenausstattungs- und Komfortanforderungen. Der Bau- und Einrichtungsplan muss darauf abgestimmt sein.
Es wird empfohlen, den endgültigen Entwurf vor dem formellen Genehmigungsantrag als Konzeptantrag über das Omgevingsloket bei der Gemeinde Veere einzureichen. Die Gemeinde kann den Entwurf dann unter anderem im Hinblick auf die geltenden planungsrechtlichen Vorschriften, die Anforderungen an das Erscheinungsbild und die landschaftliche Einfügung beurteilen.
Beim Konzeptantrag ist außerdem der Nachweis der zentralen gewerblichen Bewirtschaftung zu berücksichtigen, beispielsweise durch eine Absichtserklärung oder einen Entwurf eines Verwaltungsvertrags mit dem zentralen Betreiber.
BEWIRTSCHAFTUNGSVERTRAG GEMEINDE VEERE
Für die Entwicklung des Grundstücks wurde ein Bewirtschaftungsvertrag mit der Gemeinde Veere abgeschlossen. Darin sind Verpflichtungen unter anderem in Bezug auf die Entwicklung, Realisierung und Übertragung des Grundstücks festgelegt.
Der Vertrag enthält unter anderem Bestimmungen über:
• Antrags-, Bau- und Realisierungsfristen;
• Gestaltung und Erschließung des Grundstücks;
• Grünstreifen und Kanalisation;
• finanzielle Verpflichtungen;
• Sicherheitsleistung;
• Übertragung von Rechten und Verpflichtungen;
• Kettenklauseln;
• Vertragsstrafenbestimmungen.
Für die Übertragung der sich aus diesem Bewirtschaftungsvertrag ergebenden Rechtsposition ist gemäß den darin enthaltenen Bestimmungen die vorherige schriftliche Zustimmung der Gemeinde Veere erforderlich.
Der Käufer erhält vor Abschluss des Kaufvertrags eine Kopie des Bewirtschaftungsvertrags und muss die für das Verkaufsobjekt relevanten und auf den Käufer übergehenden Verpflichtungen ausdrücklich akzeptieren.
Der Wortlaut des Bewirtschaftungsvertrags ist maßgeblich.
BESONDERE LASTEN UND VERPFLICHTUNGEN
Auf das Verkaufsobjekt können verschiedene öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Verpflichtungen Anwendung finden, darunter Dienstbarkeiten, qualitative Verpflichtungen, Kettenklauseln, besondere Verpflichtungen sowie sonstige Lasten und Beschränkungen.
In die notarielle Übertragungsurkunde werden, soweit zutreffend, zusätzliche Bestimmungen aufgenommen, unter anderem in Bezug auf:
• Nutzung und Bewirtschaftung des zukünftigen Ferienhauses;
• zentrale Vermietung und Bewirtschaftung;
• Verwaltung und Instandhaltung gemeinschaftlicher Einrichtungen und Grünanlagen;
• der ungeteilte Anteil von 1/230 an den gemeinschaftlichen (Miteigentums-)Flächen und -Sachen, die gemäß den
verfügbaren Eigentumsunterlagen der übrigen Feriengrundstücke im Duinpark Het Kustlicht bei dem Grundstück
gelegen sind und zu diesem gehören;
• Mitgliedschaft in der Eigentümervereinigung Duinpark Het Kustlicht;
• Zugang, Leitungen, Kanalisation und Wasserwirtschaft;
• Verpflichtungen, die bei einem zukünftigen Verkauf den Rechtsnachfolgern auferlegt werden müssen.
Mit bestimmten Verpflichtungen können Vertragsstrafen- und Kettenklauseln verbunden sein.
Der Käufer erhält vor Abschluss des Kaufvertrags die für das Verkaufsobjekt geltenden Bestimmungen und erhält Gelegenheit, diese zur Kenntnis zu nehmen.
ZUSÄTZLICHE KOSTEN
Neben dem Kaufpreis muss der Käufer mögliche zusätzliche Kosten und finanzielle Verpflichtungen berücksichtigen, die mit der Entwicklung und Bebauung des Grundstücks zusammenhängen. Diese können sich unter anderem beziehen auf:
• den Bewirtschaftungsvertrag mit der Gemeinde Veere;
• kommunale Vorschriften;
• Erschließungs- und Anschlusskosten für Versorgungsleitungen;
• Park- und Infrastruktureinrichtungen;
• Verwaltungs- und Servicekosten;
• sonstige Entwicklungs- und Realisierungskosten.
Der Käufer muss sich hierüber vor Abschluss des Kaufvertrags selbstständig ausreichend informieren.
ENTWICKLUNG UND GENEHMIGUNG
Für die weitere Entwicklung wird empfohlen, zunächst den aktuellen Entwurf des Vermietungs-/Betreibervertrags beim zentralen Betreiber anzufordern und diesen bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Anschließend kann der Bauplan gemeinsam mit einem Architekten und/oder Bausachverständigen weiter ausgearbeitet und als Voranfrage bei der Gemeinde Veere eingereicht werden.
Abstimmung mit der VvE Duinpark Het Kustlicht
Die VvE verfügt über eine eigene Website mit Informationen über den Park und die geltenden Bestimmungen. Der Vorstand hat mitgeteilt, dass er gerne in eventuelle Baupläne einbezogen werden möchte. Dabei wird auf das Handboek renovatie en uitbreiding (Handbuch für Renovierung und Erweiterung) verwiesen, in dem die Grundsätze für Renovierung und Neubau beschrieben sind.
Nach Angaben der VvE soll sich ein Neubau hinsichtlich Form und Erscheinungsbild möglichst an den bestehenden Charakter und die vorhandenen Hausmodelle des Parks anlehnen. Für die aktuell geltenden Bestimmungen und eine weitere Abstimmung wird der Käufer an die VvE und deren Website verwiesen.
Bei der Planung sind unter anderem Lagepläne, Stellplätze auf dem eigenen Grundstück, die Anbindung an den Duinpark Boulevard, Grundrisse, Fassadenansichten, Schnitte, Material- und Farbgestaltung sowie die landschaftliche Einbindung zu berücksichtigen. Darüber hinaus können Anforderungen an die Beteiligung von Betroffenen (Participatie) gelten.
BESONDERHEITEN
• Baugrundstück von ca. 900 m²;
• gelegen beim Duinpark Het Kustlicht in Zoutelande;
• nur eine kurze Entfernung von Strand, Meer und Dünen entfernt;
• bestimmt für maximal ein freistehendes Ferienhaus;
• maximale Traufhöhe 3,5 Meter;
• maximale Bauhöhe 7,5 Meter;
• verpflichtende zentrale gewerbliche Bewirtschaftung;
• die eigene Nutzung zu Erholungszwecken durch den Eigentümer ist innerhalb der Grenzen der geltenden
öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der mit dem zentralen Betreiber geltenden Vermietungs- und
Bewirtschaftungsbedingungen gestattet;
• dauerhafte Bewohnung nicht gestattet;
• standardmäßige Vermietungsprovision gemäß den derzeit verfügbaren Bedingungen: 20 % der Bruttomietsumme
+ anwendbare Mehrwertsteuer auf die Provision;
• bestimmte Park-/Servicekosten gemäß den derzeit verfügbaren Informationen für 2026 ca. € 400,- exkl. MwSt.;
• Bewirtschaftungsvertrag mit der Gemeinde Veere findet Anwendung;
• besondere Lasten, Beschränkungen und Kettenklauseln finden Anwendung;
• ungeteilter 1/230-Anteil an den gemeinschaftlichen Sachen;
• zusätzliche Entwicklungs-, Anschluss- und Bewirtschaftungskosten können anfallen.
WICHTIGE INFORMATIONEN
Diese Verkaufsinformationen basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Unterlagen und Angaben.
Potenzielle Käufer müssen vor Abschluss des Kaufvertrags unter anderem den kommunalen Bewirtschaftungsvertrag, die aktuellen Vermietungs- und Bewirtschaftungsbedingungen des zentralen Betreibers, den geltenden Umgebungsplan, die relevanten notariellen Unterlagen sowie die sonstigen für das Verkaufsobjekt geltenden Verpflichtungen zur Kenntnis nehmen.
Die genannten Beträge, Tarife, Provisionen, Servicekosten und Bedingungen für die Eigennutzung basieren auf den derzeit verfügbaren Informationen und können sich ändern. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie hinsichtlich zukünftiger Mieteinnahmen, des Belegungsgrades, der Rendite, der Mietpreise, Provisionen, Bewirtschaftungskosten oder dafür, dass die Bewirtschaftungsbedingungen unverändert bleiben.
Aus diesen Verkaufsinformationen können keine Rechte abgeleitet werden. Die endgültigen Rechte und Verpflichtungen werden durch die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die anwendbaren Verträge und notariellen Unterlagen sowie den letztendlich zwischen Verkäufer und Käufer abzuschließenden Kaufvertrag und die Übertragungsurkunde bestimmt.
Features
Transfer of ownership
- Listed since
- Acceptance
- Available in consultation
- Asking price
- € 425,000 kosten koper
- Status
- Available
- Permanent occupancy
- Permanent occupancy is not allowed
Construction
- Type of property
- Building plot
- Ready for construction
- No
Layout
- Plot size
- 900 m²
Cadastral data
- VALKENISSE D 2775
- Cadastral map
- Area
- 900 m²
- Ownership situation
- Full ownership
Exterior space
- Location
- Alongside park, alongside a quiet road and outside the built-up area
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